Die kommunale Wärmeplanung ist laut Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden. Spätestens bis 2028 muss jede Kommune in Deutschland einen Wärmeplan aufgestellt haben. Die Mitgliedsgemeinden der Allianz haben sich bereits frühzeitig vorbereitet und einen gemeinsamen Wärmeplan für das Gebiet der Allianz Regnitz-Aisch erstellt. Die Ergebnisse des Wärmeplans sind nun öffentlich zugänglich. Auf der Webseite https://www.waermeplan.net/regnitz-aisch/ finden Sie Hintergrundinformationen. 

Häufige Fragen zum Thema Wärmeplan:

Der Wärmesektor verursacht etwa die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland und basiert noch stark auf fossilen Energieträgern. Die Wärmeversorgung soll langfristig auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Systeme umgestellt werden. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Um die zukünftige Wärmeversorgung einer Kommune klimafreundlich und strategisch zu planen, gilt seit dem 01.01.2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30.06.2028 einen Wärmeplan zu erstellen.

Kurz gesagt:
Der Wärmeplan dient dazu, systematisch zu planen, wie Gebäude künftig klimafreundlich beheizt werden können.

Die Gemeinde ist verantwortlich für die Erstellung und Umsetzung der Wärmeplanung. Für die Erstellung wurde das externe, unabhängige Unternehmen Energievision Franken beauftragt, das in verschiedenen Prüf- und Analyseschritten den finalen Wärmeplan erarbeitet hat. Mehr Infos hierzu im Wärmeplan oder auf der Website https://www.waermeplan.net/regnitz-aisch/. Nach der Erstellung muss die Kommune regelmäßig den Fortschritt prüfen, den Wärmeplan alle fünf Jahre aktualisieren sowie ggf. Maßnahmen zur Umsetzung planen.

Kurz gesagt:

Für die Kommune ist der Wärmeplan ein strategisches Planungsinstrument für die lokale Wärmewende.

Der Wärmeplan hat keine direkten gesetzlichen Verpflichtungen für einzelne Bürger, sondern dient zunächst nur als Planung. Indirekt hilft der Wärmeplan in Zukunft aufzuzeigen, welche Heizlösung in einem Gebiet sinnvoll ist, z. B.: Anschluss an ein Wärmenetz, Nutzung einer Wärmepumpe oder Installation anderer erneuerbarer Heizsysteme. Laut der aktuell rechtlich gültigen GEG-Regelung müssen neue Heizungen langfristig mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich zu diesem Thema individuell, kostenlos und unabhängig beraten lassen. Weitere Infos finden Sie hier

Kurz gesagt:

Für Hausbesitzer bedeutet der Wärmeplan vor allem Planungssicherheit für zukünftige Heizsysteme.